Sanierungskonzepte für private Grundstücksentwässerungsanlagen

Gemäß der DIN 1986-30 in Verbindung mit §§ 55, 60 Wasserhaushaltsgesetz soll eine bundesweite Dichtheitskontrolle sämtlicher Grundstücksentwässerungsanlagen durchgeführt werden. Ziel ist es bis 2015 diese Nachweise zu erbringen.
Derzeit ist flächendeckend keine detaillierte einheitliche Handlungsgrundlage durch die jeweiligen Landeswassergesetze gegeben.
Eine Ausnahme bildet hier Nordrhein-Westfalen: Hier sind konkrete Vorgaben gemacht worden und die Umsetzung wird derzeit durchgeführt. Nach den Satzungen der Städte und Gemeinden ist in der Regel der Grundstückseigentümer für die Herstellung, Betrieb, Unterhaltung und Sanierung der Grundstücksentwässerungsanlagen, [GEA], verantwortlich. Das bedeutet, dass sich der jeweilige Grundstückseigentümer darum kümmern muss, dass diese Vorgaben erfüllt sind.


Unser Leistungsbereich für Ihre Konzepte:

Allgemeine Beratung über die Vorgehensweise
Unterstützung und Betreuung bei der Untersuchung der GEA [Wahl eines geeigneten Untersuchungssystems]
Dichtigkeitsuntersuchung oder Dichtigkeitsprüfung.
Ganzheitliche Betrachtung im Hinblick auf Fehlanschüsse und optimale Leitungsführungen für Regen- und Schmutzwasser
Auswertung der Untersuchungsergebnisse, unabhängige Beratung für die Wahl eines wirtschaftlichen Sanierungssystems
Einholen von Angeboten für die Umsetzung des gewählten Sanierungsverfahrens
Betreuung und Abnahme der Sanierungsmaßnahme