Vorsorgliche Beweissicherung

Aufgrund einer zunehmenden verdichteten Bauweise, insbesondere bei Grenz- und Lückenbebauung, aber auch bei ungünstigen Baugrundverhältnissen, wird die Haftung für so genannte "Nachbarschaftsschäden" immer bedeutsamer. Vor Beginn einer Baumaßnahme sollte daher immer aus rechtlichen Gesichtspunkten eine außergerichtliche vorsorgliche Beweissicherung vorgenommen werden. Damit wird sichergestellt, dass nur die durch das jeweilige Bauvorhaben hervorgerufenen Schäden von dem Betroffenen geltend gemacht werden können. Sollten Schäden aufgetreten sein, wird sofern erforderlich eine Regulierung der baustellenbedingten Veränderungen durchgeführt.

Unser Leistungsbereich für Ihr Gutachten:

Vorsorgliche Beweissicherung
Empfehlungen von Sicherungsmaßnahmen
Erstellen von Messprogrammen
Minderwertberechnung im Schadensfall